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   BayObLG, 26.02.1999 - 1Z BR 112/99   

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https://dejure.org/1999,8456
BayObLG, 26.02.1999 - 1Z BR 112/99 (https://dejure.org/1999,8456)
BayObLG, Entscheidung vom 26.02.1999 - 1Z BR 112/99 (https://dejure.org/1999,8456)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Februar 1999 - 1Z BR 112/99 (https://dejure.org/1999,8456)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigung der Hauptsache durch Vollzug der Herausgabeanordnung; Folgen der Herausnahme eines Kindes aus einer Pflegefamilie für ein anhängiges Verfahren bezüglich des Aufenthaltes des Kindes; Zulässige Rechtsmittel von Pflegeeltern gegen die Herausnahme eines Kindes aus ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1632; KindRG Art. 15 § 1
    Vollzug einer Herausgabeanordnung nach § 1632 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Beschwerderecht von Pflegeeltern nach Vollzug einer Herausgabeanordnung nach § 1632 Abs. 1 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1235
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 16.02.1993 - 1Z BR 99/92

    Beschwerde adoptionswilliger Großeltern gegen die Anordnung der Herausgabe ihres

    Auszug aus BayObLG, 26.02.1999 - 1Z BR 112/99
    Großeltern haben insbesondere dann ein berechtigtes Interesse an der Wahrnehmung dieser Angelegenheit, wenn sie als Pflegepersonen des Kindes von der Herausgabeanordnung selbst betroffen sind (vgl. § 1632 Abs. 4 BGB ; BayObLGZ 1993, 76/78).

    In derartigen Fällen wirkt die Entscheidung vielmehr auch nach ihrem Vollzug zu Lasten der Pflegeeltern fort, zumal wenn diese, wie hier, zulässigerweise mit der Beschwerde die Rückführung im Rahmen einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB anstreben (BayObLGZ 1993, 76/78 f.; OLG Frankfurt Rpfleger 1982, 421; FamRZ 1983, 1164/1165; OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 728).

  • BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erstbeschwerde - Zulässigkeit einer weiteren

    Auszug aus BayObLG, 26.02.1999 - 1Z BR 112/99
    Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 3 und 4 ergibt sich bereits aus der Verwerfung ihrer Erstbeschwerde, ohne Rücksicht darauf, ob die Erstbeschwerde zulässig war (BayObLGZ 1993, 82/83; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 27 FGG Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 19.05.1983 - 20 W 207/83

    Beschwerderecht der früheren Pflegemutter gegen den die leibliche Mutter

    Auszug aus BayObLG, 26.02.1999 - 1Z BR 112/99
    In derartigen Fällen wirkt die Entscheidung vielmehr auch nach ihrem Vollzug zu Lasten der Pflegeeltern fort, zumal wenn diese, wie hier, zulässigerweise mit der Beschwerde die Rückführung im Rahmen einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB anstreben (BayObLGZ 1993, 76/78 f.; OLG Frankfurt Rpfleger 1982, 421; FamRZ 1983, 1164/1165; OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 728).
  • LG Berlin, 11.09.1998 - 84 AR 41/98
    Auszug aus BayObLG, 26.02.1999 - 1Z BR 112/99
    Damit sollten die am 1.7.1998 in erster Instanz noch anhängigen Altverfahren der nunmehrigen Zuständigkeit der Familiengerichte nicht endgültig entzogen werden, sondern nur für die gerade noch laufende Instanz, wie sich aus Art. 15 § 1 Abs. 2 Satz 3 KindRG ergibt (vgl. auch LG Berlin FamRZ 1999, 245).
  • OLG Frankfurt, 02.06.1982 - 20 W 358/82
    Auszug aus BayObLG, 26.02.1999 - 1Z BR 112/99
    In derartigen Fällen wirkt die Entscheidung vielmehr auch nach ihrem Vollzug zu Lasten der Pflegeeltern fort, zumal wenn diese, wie hier, zulässigerweise mit der Beschwerde die Rückführung im Rahmen einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB anstreben (BayObLGZ 1993, 76/78 f.; OLG Frankfurt Rpfleger 1982, 421; FamRZ 1983, 1164/1165; OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 728).
  • OLG Rostock, 31.03.2005 - 10 UF 228/04

    Durchführung des Versorgungsausgleichs vor der Einkommensangleichung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Rostock, 19.09.2003 - 10 UF 96/01

    Aussetzung eines Versorgungsausgleichs; Regeldynamische und

    Da die Anwartschaft im Versorgungswerk im Beitrittsgebiet erworben worden ist, handelt es sich mithin um angleichungsdynamische Anrechte (vgl. OLG Dresden FamRZ 1998, 630 [OLG Dresden 11.11.1997 - 20 UF 63/96] re.Sp.; Götsche, FamRZ 2000, 1235 ff.), so dass beide Parteien angleichungsdynamische Anrechte erworben haben und der § 2 VAÜG der Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht entgegensteht.
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